AGB/Ticket-Infos

Kurzfassung

• Das Betreten der Blacklite Arena auf eigene Gefahr.
• Eltern haften für Ihre Kinder.
• Der Betreiber der Anlage und seine Angestellten haften nicht für Unfälle oder Personenschäden.
• Sollten Eltern oder andere erwachsene Personen ein Kind ohne Begleitung in der Anlage lassen, wird die Aufsichtspflicht nicht durch den Betreiber der Anlage übernommen.
• Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht (bzw. nur mit vorheriger Absprache oder bei Buchung des jeweiligen Paketes) erlaubt.
• Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
• Die Spielregeln sind zu beachten.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Blacklite Arena (nachfolgend „BLA“ genannt) und sind für jeden Nutzer, Gast oder BesucherIn (nachfolgend „Besucher“ genannt) bindend. Mit dem Betreten der Blacklite Arena werden die nachfolgenden Bedingungen anerkannt.

AGB

1. Die Nutzung aller Erlebnisse der BLA ist nur gestattet, wenn der Besucher diese AGB gelesen und diese durch den Zugang über den Eingangsbereich hinaus anerkannt hat. Die AGB gelten für die gesamte Aufenthaltszeit auf dem gesamten Gelände der BLA. Mit dem Betreten des Grundstücks werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die aushängende Hausordnung als verbindlich für die Nutzung des gesamten Minigolfplatzes anerkannt. Diese Regelungen dienen der allgemeinen Sicherheit und dem Wohlbefinden all unserer Gäste. Das Betreten des Minigolfplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
2. Die BLA ist jederzeit und ohne Einschränkung berechtigt, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Jeder Besucher wird hierüber durch die Webseite der informiert. Änderungen können zum Beispiel bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder aus Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse resultieren.
3. Ein sorgfältiger Umgang mit den Gegenständen, Ausrüstungen, Ausstattungen und Spielgeräten wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei fahrlässiger Beschädigung oder unsorgfältiger Behandlung Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
4. Die Nutzung aller Angebote der BLA erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unfällen oder Verletzungen jeder Art und /oder allgemeinen Personen- oder Sachschäden und daraus resultierenden Schäden, haftet die BLA im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet die BLA nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die BLA und sein Personal übernimmt keine Haftung für Personen oder Sachschäden, die sich im Rahmen des Spielbetriebs ereignen. Dasselbe gilt für Schäden durch Dritte. Die Gäste sind angehalten, etwaige Mängel an der Ausrüstung oder Ausstattung der BLA unverzüglich dem Personal mitzuteilen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auf alle vom Spieler eingebrachten Sachen. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen, übernimmt die BLA keine Haftung für damit verbundene Schäden.
5. Für Kinder unter 18 Jahren haften die erziehungsberechtigten Eltern für jeden von ihnen oder ihnen zugefügten Schaden. Dies gilt auch für Minderjährige ohne Begleitung eines Erwachsenen mit Aufsichtspflicht. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen wird ausdrücklich hingewiesen. Im Falle einer Zutrittsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis mit der BLA begründet.
6. Die Minigolfanlage kann auch ohne vorherige Reservierungen genutzt werden, um lange Wartezeiten zu vermeiden wird empfohlen vorab zu reservieren. Die jeweiligen Preise und Öffnungszeiten stehen auf der Internetseite der BLA und hängen in der Arena aus. Der Preis für die Teilnahme an einer Veranstaltung der BLA ist im Voraus fällig. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Nutzung des Angebotes der BLA. Die BLA ist aus wichtigem Grund berechtigt, die Nutzung zu unterbrechen, zu verschieben oder gänzlich zu verwehren.
7. Bei Inanspruchnahme von Gutscheinen und Aktionen sind diese beim Eintreffen an der Kasse vor Bezahlung anzusagen und unaufgefordert vorzuzeigen. Andernfalls verlieren diese ihre Gültigkeit. Pro Kalendertag kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Zwei oder mehrere Aktionen können nicht miteinander kombiniert werden. Gutscheine aller Art können nur gegen Teilnahme an den Angeboten der BLA eingelöst werden. Jegliche Auszahlung oder Rückzahlung von Bargeld ist grundsätzlich ausgeschlossen. Entsprechende gültiger Aktionen oder Sondervereinbarungen findet man stehen auf der Internetseite der BLA.
8. Die Produktdarstellung der BLA in sämtlichen Medien ist unverbindlich und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Die BLA kann Preise jederzeit eigenständig und ohne Angabe von Gründen anpassen.
9. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht (bzw. nur mit vorheriger Absprache oder bei Buchung des jeweiligen Paketes) erlaubt. Mitgebrachte Abfälle sind ordnungsgemäßen Entsorgung.
10. Die Spielregeln und sind unbedingt zu beachten. Sämtlichen Anweisungen des Personals ist umgehend Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung kann ein Besucher jederzeit und ohne Entschädigung oder Kostenerstattung gleich jeder Art unverzüglich der BLA verwiesen werden. Ein sofortiger Verweis bedeutet automatisch eine gleichzeitige ausnahmslose Kündigung des Nutzungsvertrages.
11. Die Blacklite Arena wird zum Schutz der Gäste und des Personals videoüberwacht. Die BLA hat das Recht, nach mündlicher Anmeldung oder Aushang im Eingangsbereich Fotos und Videos zu fertigen und diese gewerblich in unveränderter oder veränderter Form in allen Medien zu verwerten. Dieser Genehmigung kann nur schriftlich und vor Nutzung der BLA widersprochen werden.
12. Das Fertigen von Fotos, Videos oder sonstigem Bildmaterial innerhalb der BLA, der Mitschnitt eines Spiels, die Aufnahme der BLA ist nur zu rein privaten Zweck zulässig. Jede Form der Nutzung zu gewerblichen Zwecken ohne Vorabklärung ist streng untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich die BLA Schadenersatzansprüche vor.
13. In der BLA sind ausschließlich diese AGB wirksam. Bei Nutzung durch gewerbliche Vertragspartner oder Firmengruppen wird ausdrücklich anerkannt, dass diese AGB Geltung haben, in Ausschluss jeder etwaiger Geschäftsbedingungen jener Gäste. Dies ist auch der Fall, wenn ein gewerblicher Vertragspartner seine Geschäftsbedingungen zuvor mitgeteilt hat und diesen nicht durch die BLA widersprochen wurde.
14. Im Falle der Nichtbeachtung einer oder mehrerer der hier aufgeführten Punkte, oder bei generell unzulässigem Verhalten durch einen oder mehrerer Spieler und/oder Besucher ist die BLA berechtigt, diese der Anlage zu verweisen, sowie, wenn aus sicherheitstechnischen Gründen nötig, die BLA zu räumen und ggf. den Betrieb zu unterbrechen oder gänzlich einzustellen.
15.  Muss die Anlage zum Zweck von Sportveranstaltungen, Reparatur- oder Reinigungsarbeiten, wetter- oder umweltbedingt etc. für Gäste geschlossen werden, berechtigen bereits geleistete Nutzungsentgelte nicht zum Zutritt zur Anlage zu diesem Zeitpunkt. Es besteht kein Anspruch auf die vollständige oder anteilige Rückerstattung des Nutzungsentgeltes.
16. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die Vereinbarung insgesamt unwirksam sein oder werden, so treten anstelle der unwirksamen Vereinbarungen rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen am nächsten kommen. Im Zweifelsfall gilt immer die derzeit gültige Fassung des BGB.
17. Die Mitarbeiter und Bevollmächtigte der BLA üben das Hausrecht aus.
18. Mutwillige Beschädigung oder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und es darf Schadenersatz eingefordert werden.
19. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Österreich.

Besondere Buchungs- und Geschäftsbedingungen Minigolfsport

Ist das Beenden gebuchter Spielrunden aus oben angeführten Gründen nicht möglich, besteht kein Ersatz- oder Erstattungsanspruch. Ein Fertigspielen der begonnenen Runde ist, soweit zu einem späteren Zeitpunkt freie Kapazitäten bestehen, aus Kulanz möglich. Die Protokollkarten sind zum Nachweis vor Verlassen der Anlage von Berechtigten zu kennzeichnen.

Tickets sind vom Umtausch und von der kostenfreien Stornierung ausgenommen. Umbuchungen werden mit €2.50,- pro Ticket berechnet.

Alle Preise bei uns entsprechen virtuellen Blacklite Arena-Token, diese können vor Ort am Counter in reale Token getauscht werden. Dabei entspricht 1 Token gleich €1,-.